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Entscheidung 4 T 13/18


Metadaten

Gericht LG Neuruppin Entscheidungsdatum 02.02.2018
Aktenzeichen 4 T 13/18 ECLI ECLI:DE:LGNEURU:2018:0202.4T13.18.00
Dokumententyp Beschluss Verfahrensgang -
Normen

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde des Sachverständigen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Perleberg vom 11.12.2017, Az. 11 H 2/16 (2), wird verworfen.

2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Gründe

Die Beschwerde ist gemäß § 4 Abs. 3 JVEG unzulässig. Zulässig ist eine Beschwerde nur dann, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 € übersteigt. Dies ist hier nicht der Fall. Der Sachverständige wendet sich gegen eine Kürzung seiner Gebührenrechnung um 51,17 € netto.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 4 Abs. 8 JVEG

Gründe, die weitere Beschwerde zuzulassen, liegen nicht vor (§ 4 Abs. 5 JVEG).