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Sie sind hier: Gerichtsentscheidungen Barrierefreiheit
Aufgrund von Wartungsarbeiten konnten seit Januar 2024 keine neuen Entscheidungen veröffentlicht werden. Alle Entscheidungen mit Stand vom 31. Dezember 2023 sind jedoch abrufbar. Zurzeit werden die noch ausstehenden Entscheidungen nachgepflegt.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium der Justiz setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de.

Das Ministerium der Justiz ist bemüht, seine Website https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBBG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für pdf-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nicht barrierefrei:

  • in dem älteren Datenbestand fehlen Bildbescheschreibungen, sogenannte Alternativtexte
  • in dem älteren Datenbestand werden Tabellen teilweise als Content-Strukturelement verwendet.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im März 2021 erstellt. Das Ministerium der Justiz hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet: Selbsteinschätzung.

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feeback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon: +49 331 866 3248
E-Mail: ueberwachungsstelle-justiz@mdj.brandenburg.de
Anschrift: Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
- Landesbehindertenbeauftragte I Durchsetzungsstelle -
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13, 14467 Potsdam
E-Mail: durchsetzung.BIT@msgiv.brandenburg.de