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Berichtigungsbeschluss zum Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 21.12.2018, Az. 13 UF 157/16


Metadaten

Gericht OLG Brandenburg 4. Senat für Familiensachen Entscheidungsdatum 05.03.2019
Aktenzeichen 13 UF 157/16 ECLI ECLI:DE:OLGBB:2019:0305.13UF157.16.00
Dokumententyp Beschluss Verfahrensgang -
Normen

Tenor

Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - 4. Senat für Familiensachen - vom 21.12.2018 wird im Tenor zu Nr. 3 wie folgt berichtigt:

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens beider Instanzen zu tragen

Gründe

Die Entscheidung beruht auf §§ 113 FamFG, 319 ZPO. Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

Die Antragstellerin wurde gehört (308).