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Entscheidung VfGBbg 26/18


Metadaten

Gericht VerfG Potsdam Entscheidungsdatum 21.09.2018
Aktenzeichen VfGBbg 26/18 ECLI
Dokumententyp Beschluss Verfahrensgang -
Normen § 21 S 2 VerfGG BB

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) als unzulässig zu verwerfen, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 21. Juni 2018 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese Bedenken nicht ausgeräumt worden sind.