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Entscheidung VfGBbg 49/17


Metadaten

Gericht VerfG Potsdam Entscheidungsdatum 15.12.2017
Aktenzeichen VfGBbg 49/17 ECLI
Dokumententyp Beschluss Verfahrensgang -
Normen § 21 S 2 VerfGG BB

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden sind und diese nicht ausgeräumt worden sind.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.