| Gericht | AG Bernau | Entscheidungsdatum | 03.11.2014 | |
|---|---|---|---|---|
| Aktenzeichen | 10 C 771/14 | ECLI | ||
| Dokumententyp | Urteil | Verfahrensgang | - | |
| Normen | ||||
| 1. | Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 350,00 € nebst Zinen iin Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2013 zu zahlen sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 5,00 € und Inkassokosten in Höhe von 58,50 € zu zahlen. |
| 2. | Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Gerichts entstanden sind. Letztere trägt die Klägerin. |
| 3. | Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. |