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Berichtigungsbeschluss zum Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 24.03.2020, Az. 3 U 24/19


Metadaten

Gericht OLG Brandenburg 3. Zivilsenat Entscheidungsdatum 28.05.2020
Aktenzeichen 3 U 24/19 ECLI ECLI:DE:OLGBB:2020:0528.3U24.19.00
Dokumententyp Beschluss Verfahrensgang -
Normen

Tenor

Der Senatsbeschluss vom 12.05.2020 wird wegen eines offenkundigen Schreibversehens gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass Satz 2 der dadurch abgeänderten Kostenentscheidung wie folgt neu gefasst wird:

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 zweiter Instanz haben diese und die Klägerin jeweils zur Hälfte zu tragen.