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Entscheidung 2 U 3/22


Metadaten

Gericht OLG Brandenburg 2. Zivilsenat Entscheidungsdatum 22.03.2022
Aktenzeichen 2 U 3/22 ECLI ECLI:DE:OLGBB:2022:0222.2U3.22.00
Dokumententyp Beschluss Verfahrensgang -
Normen

Tenor

1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren sowie - abändernd - für die I. Instanz (§ 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG) auf 372.000 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.