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Berichtigungsbeschluss zum Urteil des LG Cottbus vom 08.06.2022 - Aktenzeichen: 1 O 102/21


Metadaten

Gericht LG Cottbus 1. Zivilkammer Entscheidungsdatum 10.08.2022
Aktenzeichen 1 O 102/21 ECLI ECLI:DE:LGCOTTB:2022:0810.1O102.21.00
Dokumententyp Beschluss Verfahrensgang -
Normen

Tenor

Das Urteil des Landgerichts Cottbus - 1. Zivilkammer - vom 08.06.2022 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt:

Auf Seite 2 des Urteils wird in Absatz 2 des Tatbestandes der fünfte Satz ersetzt durch folgenden Satz: Am 20.09.2018 wurde ein Verschmelzungsplan vom 11.07.2017 zwischen der Beklagten, der ... und der ... bekanntgegeben.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 319 ZPO.