Gericht | OLG Brandenburg 6. Zivilsenat | Entscheidungsdatum | 14.05.2025 | |
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Aktenzeichen | 6 U 49/24 | ECLI | ECLI:DE:OLGBB:2025:0514.6U49.24.00 | |
Dokumententyp | Beschluss | Verfahrensgang | - | |
Normen |
Das am 13.05.2025 verkündete Urteil des Senats wird gemäß § 319 ZPO wegen einer offenbaren Unrichtigkeit auf S. 2 unter Ziff. II der Gründe im ersten Absatz dahingehend berichtigt, dass es statt „Die statthafte Berufung des Klägers ...“ heißt „Die statthafte Berufung des Beklagten ...“