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Entscheidung (1 B) 53 Ss-OWi 522/18 (279/18), 1 Ss-OWi 279/18


Metadaten

Gericht OLG Brandenburg 1. Strafsenat Entscheidungsdatum 22.11.2018
Aktenzeichen (1 B) 53 Ss-OWi 522/18 (279/18), 1 Ss-OWi 279/18 ECLI ECLI:DE:OLGBB:2018:1122.1SS.OWI279.18.00
Dokumententyp Beschluss Verfahrensgang -
Normen

Tenor

Die unter dem Datum des 17. Oktober 2018 erhobene Anhörungsrüge des Betroffenen gegen den Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2018 wird zurückgewiesen, da der Betroffene in seinen Grundrechten nicht verletzt, ihm insbesondere das rechtliche Gehör nicht versagt worden ist.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.