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Entscheidung 35/12


Metadaten

Gericht VerfG Potsdam Entscheidungsdatum 17.08.2012
Aktenzeichen 35/12 ECLI
Dokumententyp Beschluss Verfahrensgang -
Normen § 46 VerfGG BB

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 2 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg zu verwerfen, nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 31. Mai 2012 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit ihrer Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.