| Gericht | VerfG Potsdam | Entscheidungsdatum | 16.03.2018 | |
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| Aktenzeichen | VfGBbg 6/17 | ECLI | ||
| Dokumententyp | Beschluss | Verfahrensgang | - | |
| Normen | § 32 Abs 1 VerfGG BB, § 32 Abs 7 VerfGG BB | |||
Der Kostenantrag wird verworfen.
Der am 9. Januar 2018 gestellte Antrag des Äußerungsberechtigten, der Beschwerdeführerin die Kosten des Verfassungsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen, war zu verwerfen. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist gemäß § 32 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) kostenfrei und der Äußerungsberechtigte hat gemäß § 32 Abs. 7 VerfGGBbg keinen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Auslagen.
Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.