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Entscheidung VfGBbg 6/17


Metadaten

Gericht VerfG Potsdam Entscheidungsdatum 16.03.2018
Aktenzeichen VfGBbg 6/17 ECLI
Dokumententyp Beschluss Verfahrensgang -
Normen § 32 Abs 1 VerfGG BB, § 32 Abs 7 VerfGG BB

Tenor

Der Kostenantrag wird verworfen.

Gründe

Der am 9. Januar 2018 gestellte Antrag des Äußerungsberechtigten, der Beschwerdeführerin die Kosten des Verfassungsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen, war zu verwerfen. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist gemäß § 32 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) kostenfrei und der Äußerungsberechtigte hat gemäß § 32 Abs. 7 VerfGGBbg keinen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Auslagen.

Der Beschluss ist einstimmig ergangen. Er ist unanfechtbar.